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Benutzerordnung und Gebühren

Allgemeine Bestimmungen
Die Gemeinde- und Gewerkschaftsbücherei Himberg ist eine öffentliche Einrichtung und steht allen Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern zur Verfügung.
Unsere Bücherei bietet Bücher und Hörbücher, Zeitschriften sowie gelegentlich Filme zum Verleih an. 
Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung verpflichten Sie sich, alle Medien unbeschädigt und fristgerecht zurückzugeben oder andernfalls diese gleichwertig zu ersetzen.

Öffnungszeiten

Dienstag 8–12 Uhr 16–19 Uhr
Donnerstag   18–20 Uhr
Freitag 8–12 Uhr 14–16 Uhr

In den Sommermonaten Juli Augustund ist die Bücherei nur am Dienstag und Donnerstaggeöffnet.
Am Faschingsdienstag, Karfreitag, 2. sowie 15. November und vom 24. Dez bis 6. Jänner bleibt die Bücherei geschlossen.

Einschreibung
Die Einschreibung erfolgt persönlich mit gültigem Lichtbildausweis. Kinder bis 16. Lebensjahr benötigen die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.Jede/r Benutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift auf der Lesererklärung die jeweils gültige Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV- mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

Behandlung der Medien
Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen weder weiterverliehen noch vervielfältigt werden. Insbesondere gilt es für Videokassetten, CD- Roms und Hörbücher in CD- Format. Das öffentliche Abspielen, der Weiterverleih und das Kopieren dieser Medien sind gesetzlich nicht erlaubt. 
Bitte reparieren Sie kleine Beschädigungen nicht selbst, sagen Sie dem Bibliothekspersonal bescheid. Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen im aktuellen Neuwert ersetzt werden.

Entlehnung
Die Entlehnfrist beträgt 3 Wochen (Bücher), Hörbücher, Filme und Zeitschriften dürfen für 1 Woche ausgeliehen werden.Die Leihgebühr wird im Voraus erhoben und gilt für diese Fristen (auch wenn die Medien früher zurückgebracht werden).Wird ein Medium innerhalb der Verleihfrist nicht verlängert oder zurückgebracht, ist eine Mahngebühr zu entrichten. Diese wird bei der Rückgabe berechnet und eingehoben.

Eine Verlängerung der Frist (bis max. 3 Wochen) ist auf Wunsch, bereits vor dem Ablauf der ersten Verleihfrist, persönlich, per E-Mail (himberg@bibliotheken.at) oder telefonisch (02235/ 88192)  möglich solange keine Vorbestellung vorliegt.

Unsere Gebühren

Einschreibegebühr 5,50 Euro Erwachsene
  3,00 Euro Kinder, Jugend, Studenten, Lehrlinge
 
 Kinder, Jugendliche, sowie Studenten und Lehrlinge lesen gratis!
 
Bücher 0,50 Cent/3 Wochen Erwachsene
Zeitschriften 0,20 Cent/2 Wochen Alle
Filme (DVDs) 1,00 Euro/3 Wochen Alle
Hörbücher (CDs) 1,00 Euro/ 3 Wochen Alle
     
Mahngebühren 0,15 Cent/1Woche/Buch Kinder ab 10 Jahren, Jugend
  0,50 Cent/1 Woche/Buch Erwachsene
  1,00 Euro/1 Woche/Film Alle
  1,00 Euro/1 Woche/Hörbuch Alle
  0,50 Cent/1 Woche/Zeitschrift Alle

Mahnverfahren 
Nach einem Monat wird an die Rückgabe ausgeliehener Medien erinnert, sofern nicht ein längerfristiger Bedarf angemeldeet wurde. Diese Erinnerung ist kostenlos.- nach 3 Wochen erfolgt die 1. Mahnung zu 2,00 €. (beachten Sie bitte, dass neben diesen Mahngebühren die Ausleih- bzw. Versäumnisgebühren  weiterlaufen. Es liegt daher im Interesse des Lesers, auf Mahnungen sofort zu reagieren).- nach weiteren 3 Wochen erfolgt die 2. Mahnung zu 3,00 €.- nach weiteren 3 Wochen erfolgt die 3. Mahnung zu 5,00 €. Für die Wiederbeschaffung nicht zurückgegebener Medien wird zuzüglich zum Wert des jeweiligen Mediums eine Pauschale in Wert von 5,00 €/Medium eingehoben.
3 Wochen nach der 3. Machnung wird der Rechtsweg eingeleitet.

Sonstige Bestimmungen
Die Bibliothekarin ist berechtigt, den Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
Sie werden ersucht, Telefon-, Namen- oder Adressänderungen Ihrerseits der Bücherei bekannt zu geben.
Die Bücherei behaltet sich vor eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/ oder der Gebührenordnung.

Benutzerordnung zum Herunterladen (PDF Format)